Waffenführerschein | Neuausstellung – Verlängerung!
Der Waffenführerschein bei WAFFEN HÖLZL im Tiroler Unterland
Jeder Antragsteller auf einen Waffenpass bzw. einer Waffenbesitzkarte (WBK) hat neben dem psychologischen Gutachten den Nachweis zu erbringen dass er in Theorie und Praxis mit einer Schusswaffe geschult wurde!
Dieser Nachweis ist anlässlich der wiederkehrenden Überprüfung der Sicherheitsbehörden nach §25 WaffG (Prüfung der Verlässlichkeit), nach Aufforderung der Behörde, nachzubringen (6-12 Wochen)
Bei Inhabern einer gültigen Jagdkarte, Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder Sportschützen (mit Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen) gilt der Nachweis als erbracht
In 1 ½ bis 2 Stunden werden Sie im Schießsportzentrum in Hopfgarten im Brixental durch praktisches Schießen mit dem sicheren Umgang und richtigem Verhalten mit einer (Ihrer) Waffe vertraut gemacht und in die für Sie gesetzlich relevanten Bestimmungen eingeführt!
Anschließend erhalten Sie an Ort und Stelle „Ihren“ Waffenführerschein zur Vorlage bei der Behörde!
Terminvereinbarungen für den Waffenführerschein werden ausschließlich telefonisch unter: +43 664 – 3409223 entgegengenommen.
Am Kurs dürfen keine Personen teilnehmen über die ein WAFFENVERBOT verhängt wurde!

